Ganz gleich, ob Sie ein neues Fahrzeug im Ausland gekauft haben oder ob Sie sich einfach entschlossen haben Ihr altes Fahrzeug mitzunehmen. Um ein neues Leben auf dem Archipel zu beginnen, das Verfahren zur Zulassung von importierten Fahrzeugen auf Teneriffa kann Ihnen Kopfzerbrechen bereiten, wenn Sie mit der Bürokratie und den grundlegenden Anforderungen je nach Ihrer spezifischen Situation nicht vertraut sind. Wir von Asesoría Quintero stellen Ihnen einen allgemeinen Leitfaden zur Verfügung, der Sie bei diesem Prozess unterstützt.
In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein ausländisches Fahrzeug auf Teneriffa zulassen können, wobei wir unterscheiden, ob es sich um eine Einfuhr in die Europäische Union oder aus der Europäischen Union handelt.
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Schritte in diesem Leitfaden kompliziert sein können, wenn Sie mit der spanischen Bürokratie oder der Sprache nicht vertraut sind. Daher ist es ratsam, sich bei der Durchführung bestimmter Verfahren auf einen Berater wie Asesoría Quintero zu verlassen.
Zulassung eines aus der EU importierten Fahrzeugs auf Teneriffa
Wenn Sie ein Fahrzeug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Teneriffa einführen wollen, kann der Prozess dank der Abkommen über den freien Verkehr und der Harmonisierung der Vorschriften reibungsloser verlaufen. Es gibt jedoch immer noch bestimmte Anforderungen und Schritte, die zu beachten sind, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den örtlichen Vorschriften entspricht und eine spanische Zulassung erhält. Im Folgenden finden Sie die Schritte zur Zulassung Ihres Fahrzeugs aus der EU:
SCHRITT 1 Akkreditierung des Fahrzeugeigentums
Die Sicherstellung des Fahrzeugeigentums ist für die Zulassung in Spanien von entscheidender Bedeutung. Wenn Sie das Fahrzeug zum Import kaufen, benötigen Sie ein Dokument, das den Kauf bestätigt, z. B. einen Kaufvertrag oder eine Rechnung, die von den Originalfahrzeugpapieren unterstützt wird. Legen Sie die europäische Konformitätsbescheinigung bei.
Wenn Sie bereits Eigentümer sind und Ihren Wohnsitz verlegen, dienen die Originalfahrzeugpapiere als Eigentumsnachweis für die Zulassung in Spanien.
SCHRITT 2: Beschaffung des spanischen TÜV-Datenblatts
Um die spanische ficha técnica zu erhalten und Ihr Fahrzeug zuzulassen, muss es bei einer zugelassenen TÜV-Station eine technische Kontrolle durchlaufen. Bringen Sie zu dieser Inspektion unbedingt die folgenden Unterlagen mit:
- Führerschein aus dem Herkunftsland.
- Dokument, das die Zulassung des Fahrzeugs für den Verkehr in Spanien belegt. Dies kann sein:
- Europäische Konformitätsbescheinigung (CoC).
- Ermäßigte Zulassungsbescheinigung.
- Für Fahrzeuge vor 2002 ein personalisierter Typgenehmigungsbogen.
- Wenn Sie nicht der Eigentümer des in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Fahrzeugs sind, müssen Sie einen Kaufvertrag oder eine Rechnung für das Fahrzeug vorlegen.
- Nach bestandener Inspektion erhalten Sie von der ITV-Station die ITV-Bescheinigung des Fahrzeugs in spanischer Sprache.
SCHRITT 3: Zahlung der Steuern im Zusammenhang mit dem Kauf und der Zulassung
Um die steuerlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Kauf von Fahrzeugen zu erfüllen, ist es wichtig, Folgendes zu beachten:
Bei Neufahrzeugen, die in der Europäischen Union (EU) gekauft werden:
Sie müssen einen Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer vorlegen. Dies kann entweder das Formular 309 oder 300 der staatlichen Steuerbehörde sein. Sie können auch nachweisen, dass Sie im Verzeichnis der Mehrwertsteuerpflichtigen aufgeführt sind.
Für in der EU gekaufte Gebrauchtfahrzeuge:
- Wenn der Kauf zwischen Privatpersonen erfolgt, benötigen Sie einen Kaufvertrag mit einer Übersetzung und die Zahlung der Überführungssteuer.
- Wenn Sie das Fahrzeug bei einem Händler in einem anderen Land als Spanien gekauft haben, müssen Sie eine Rechnung vorlegen, die die Mehrwertsteuernummer enthält.
- Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen spanischen Händler, benötigen Sie eine Rechnung und ein von der Steuerbehörde (Hacienda) ausgestelltes Dokument, das die Tätigkeit des Verkäufers im entsprechenden Geschäftsjahr belegt.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz aus einem EU-Land in unser Land verlegt haben und das Fahrzeug bereits vor der Verlegung in Ihrem Besitz war, brauchen Sie die mit dem Kauf des Fahrzeugs verbundenen Steuern nicht zu zahlen.
In Bezug auf die mit der Registrierung verbundenen Steuern müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:
- Nachweis über die Zahlung, Befreiung oder Nichtanwendung der Zulassungssteuer, unter Verwendung des Musters 576, 06 oder 05 der staatlichen Steuerbehörde.
- Nachweis über die Zahlung oder Befreiung von der Straßenverkehrssteuer, ausgestellt von der Stadtverwaltung Ihres Wohnorts. Denken Sie daran, dass diese Steuer jährlich zu entrichten ist und der Betrag je nach Leistung des Fahrzeugs variiert.
Es ist wichtig, den Nachweis über die Zahlung dieser Steuern aufzubewahren, um zukünftige rechtliche Probleme zu vermeiden.
SCHRITT 4: Fahrzeugzulassung
Zum ersten Mal in Spanien zugelassene Fahrzeuge
Wenn das Fahrzeug zuvor noch nicht in Spanien zugelassen war, wird das entsprechende Zulassungsverfahren durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zugeteilt, und Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug.
Bereits in Spanien zugelassene Fahrzeuge
Wenn Ihr Fahrzeug jedoch zuvor in Spanien zugelassen war, z. B. wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug das Land verlassen haben und nun zurückkehren und es wieder mitnehmen möchten, wird ein Verfahren zur Wiederzulassung des Fahrzeugs durchgeführt. Dabei wird die Zulassung wiederhergestellt, die Sie zuvor in unserem Land hatten.
SCHRITT 5: Anbringen des neuen Kennzeichens
Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens müssen Sie sich die Nummernschilder für Ihr Fahrzeug besorgen. Sie können diese in einem Fachgeschäft erwerben und dann gemäß den örtlichen Vorschriften ordnungsgemäß an Ihrem Fahrzeug anbringen.
Sobald das Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie außerdem unbedingt die vorgeschriebene Versicherung abschließen. Damit ist sichergestellt, dass Sie während der Fahrt auf den Straßen rechtlich abgesichert sind. Vergessen Sie nicht, diese wichtige Vorschrift zu erfüllen, damit Sie beruhigt sein können und die Verkehrsvorschriften einhalten.
Erfahren Sie mehr über die Bedeutung der Versicherung auf Teneriffa in unserem Blogartikel.
Wir von Asesoría Quintero führen alle erforderlichen Verfahren durch. Füllen Sie das folgende Formular aus und wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Zulassung eines importierten Fahrzeugs von außerhalb der EU auf Teneriffa
Der Import eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land nach Teneriffa kann zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen, da strengere Vorschriften und oft auch Zulassungsanforderungen erfüllt werden müssen. Von den Zollunterlagen bis hin zu den technischen Inspektionen kann jeder Schritt des Zulassungsverfahrens sorgfältige Aufmerksamkeit erfordern, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten.
SCHRITT 1: Akkreditierung des Fahrzeugeigentums
Wenn Sie ein Fahrzeug mit der Absicht kaufen, es in unser Land zu bringen, müssen Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie ab dem Zeitpunkt des Kaufs Eigentümer des Fahrzeugs sind. Zu diesem Zweck müssen Sie ein Dokument aufbewahren, das diese Transaktion bestätigt. Sie können eine Kopie des von beiden Parteien ordnungsgemäß unterzeichneten Kaufvertrags oder eine Kaufrechnung aufbewahren, in der der Kauf des Fahrzeugs aufgeführt ist.
SCHRITT 2: Zollformalitäten
Wenn Sie ein Fahrzeug von außerhalb der Europäischen Union in unser Land einführen möchten, sollten Sie wissen, dass Sie zunächst den Zoll passieren müssen. Nachdem Sie die erforderlichen Steuern und Gebühren bezahlt haben, erhalten Sie beim Zoll das Einheitspapier (DUA). Dieses Dokument ist sehr wichtig und Sie sollten es sorgfältig aufbewahren, da Sie es später für die Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen.
Wenn Sie das DUA in Ihrem Besitz haben, können Sie die notwendigen rechtlichen Formalitäten für die erfolgreiche Einfuhr und Zulassung Ihres ausländischen Fahrzeugs in unserem Land erledigen.
SCHRITT 3: Beschaffung des spanischen technischen TÜV-Datenblatts
Um die spanische technische Karte zu erhalten und Ihr Fahrzeug zuzulassen, muss es bei einer zugelassenen TÜV-Station einer technischen Kontrolle unterzogen werden. Bringen Sie zu dieser Inspektion unbedingt die folgenden Unterlagen mit:
- Fahrzeugschein aus dem Herkunftsland.
- Dokument, das die Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr in Spanien belegt. Dies kann sein:
- Europäische Konformitätsbescheinigung (CoC).
- Ermäßigte Zulassungsbescheinigung.
- Bei Fahrzeugen vor 2002 ein personalisierter Typgenehmigungsbogen.
- Wenn Sie nicht der Eigentümer des in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Fahrzeugs sind, müssen Sie einen Kaufvertrag oder eine Rechnung für das Fahrzeug vorlegen.
Nach bestandener Inspektion erhalten Sie von der TÜV-Station die TÜV-Bescheinigung des Fahrzeugs in spanischer Sprache.
SCHRITT 4: Zahlung der Zulassungssteuer
Es ist wichtig, dass Sie die folgenden Dokumente im Zusammenhang mit der Kfz-Zulassung und der Kfz-Steuer bereithalten:
Für die Zulassungssteuer müssen Sie einen Nachweis über die Zahlung, Befreiung oder Nichtbesteuerung vorlegen. Dies kann durch die Formulare 576, 06 oder 05 der staatlichen Steuerbehörde erfolgen.
Diese Steuer ist nur einmal zu entrichten und ihre Höhe richtet sich nach dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs, mit Ausnahme von Anhängern.
Lassen Sie sich außerdem von Ihrer Gemeindeverwaltung einen Nachweis über die Zahlung oder Befreiung von der Kfz-Steuer ausstellen. Diese Steuer ist jährlich zu entrichten und der Betrag hängt von der Leistung des Fahrzeugs ab.
Bewahren Sie alle Belege für die Zahlung dieser Steuern auf, da sie unerlässlich sind, um Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen und spätere rechtliche Probleme zu vermeiden.
SCHRITT 5: Fahrzeugzulassung
Wenn das Fahrzeug noch nicht in Spanien zugelassen war, wird das entsprechende Zulassungsverfahren durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zugeteilt, und Sie erhalten einen Fahrzeugschein.
SCHRITT 6: Befestigen Sie Ihr Kennzeichen mit dem neuen Nummernschild
Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens müssen Sie sich die Nummernschilder für Ihr Fahrzeug besorgen. Sie können diese in einem Fachgeschäft erwerben und dann entsprechend den örtlichen Vorschriften an Ihrem Fahrzeug anbringen.
Sobald das Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie außerdem unbedingt die vorgeschriebene Versicherung abschließen. Damit ist sichergestellt, dass Sie während der Fahrt auf den Straßen rechtlich abgesichert sind. Vergessen Sie nicht, diese wichtige Bedingung zu erfüllen, damit Sie sicher sein können, dass Sie die Verkehrsregeln einhalten.
Vorläufige Fahrzeugzulassung auf Teneriffa
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie Ihr Fahrzeug erst dann legal fahren können, wenn es in unserem Land vollständig zugelassen ist. Da das Zulassungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann, gibt es die Möglichkeit, eine vorläufige Zulassung für Ihr Fahrzeug zu beantragen.
Durch dieses Verfahren erhalten Sie vorübergehend grün hinterlegte Kennzeichen, mit denen Sie Ihr Fahrzeug für einen Zeitraum von 2 Monaten fahren können, mit der Möglichkeit, diesen Zeitraum bei Bedarf zu verlängern. Diese Maßnahme gibt Ihnen die Flexibilität, Ihr Fahrzeug zu nutzen, während Sie die Verfahren für die endgültige Zulassung abschließen, und gewährleistet so, dass Sie sich während des Verfahrens legal und sicher bewegen können.






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