Im Mai 2025 ist in Spanien die neue Ausländerrechtsverordnung (zur Umsetzung des spanischen Ausländergesetzes) in Kraft getreten. Sie ordnet mehrere Verfahren neu und führt neue Kategorien für Familienangehörige ein.
Wenn Sie bereits als Rentner auf Teneriffa leben oder Ihren Umzug planen, finden Sie hier die wichtigsten Informationen, um Ihren Ehepartner, Ihre Kinder oder Eltern nachzuholen – mit besonderem Blick auf die Verwaltungspraxis auf den Kanarischen Inseln.
1) Was hat sich geändert (und warum ist das wichtig)
- Inkrafttreten: Die Verordnung wurde Ende 2024 verabschiedet und trat am 20. Mai 2025 nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist in Kraft. Seitdem wurden Formulare, Fristen und Verfahren in den Ausländerbehörden schrittweise angepasst.
- Neue Aufenthaltserlaubnis für „Familienangehörige spanischer Staatsbürger“: Es wurde eine spezifische Aufenthaltserlaubnis geschaffen, die die bisherige Mischung aus „familienbedingtem Aufenthaltsrecht“ und EU-Familienkarte ersetzt. Ziel ist es, die Verfahren zu vereinheitlichen und mehr Rechtssicherheit für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und andere enge Angehörige zu schaffen.
- Darüber hinaus wurden Formulare, Fristen und Dokumentationsanforderungen vereinheitlicht, sodass alle Ausländerbehörden in Spanien nach denselben Kriterien arbeiten.
2) Typische Szenarien auf Teneriffa
A) Sie sind EU-Bürger (oder Brite mit „Artikel-50-TIE“) und möchten Ihren nicht-EU-Ehepartner nachholen
Ihr Ehepartner beantragt die Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers bei der Polizei oder Ausländerbehörde. Sie müssen die Ehe oder eingetragene Partnerschaft nachweisen, ausreichende finanzielle Mittel sowie eine Krankenversicherung (S1-Formular oder private Police) vorlegen und auf Teneriffa gemeldet (empadronado) sein.
B) Sie sind Drittstaatsangehöriger mit Aufenthalt in Spanien (z. B. nicht erwerbstätig oder Daueraufenthalt)
In diesem Fall gilt das allgemeine Verfahren zur Familienzusammenführung. Zuerst beantragen Sie die Genehmigung bei der Ausländerbehörde, anschließend beantragt Ihr Ehepartner ein Visum beim spanischen Konsulat im Herkunftsland. Nach der Einreise in Spanien muss er innerhalb eines Monats die TIE (Aufenthaltskarte) beantragen.
Erforderlich sind finanzielle Mittel gemäß dem IPREM-Index (150 % für zwei Familienmitglieder, plus 50 % für jedes weitere Mitglied) sowie der Nachweis einer geeigneten Wohnung.
C) Familienangehöriger eines spanischen Staatsbürgers (neue Kategorie 2025)
Wenn Sie Spanier sind (oder Ihr Kind bzw. Ihr Ehepartner), vereinfacht die neue einheitliche Aufenthaltserlaubnis das Verfahren erheblich. Die Anträge werden direkt bei der Ausländerbehörde in Teneriffa gestellt. Die klassischen Anforderungen bleiben: Nachweis des familiären Bandes, ausreichende finanzielle Mittel und gültige Krankenversicherung.
3) Gesundheitsversorgung auf den Kanarischen Inseln: Nachweis des Versicherungsschutzes
Auf Teneriffa hängt der Zugang zur Gesundheitsversorgung von Ihrem Status ab:
- EU-/UK-Rentner mit übertragbarem Anspruch: Registrieren Sie das Formular S1 bei der spanischen Sozialversicherung (INSS), um Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung über den Kanarischen Gesundheitsdienst (SCS) zu erhalten. In vielen Fällen kann Ihr Ehepartner als Mitversicherter eingetragen werden.
- Ohne S1: Sie benötigen eine gültige private Krankenversicherung oder müssen den Convenio Especial (staatliche Krankenversicherung mit Monatsbeitrag) in Betracht ziehen.
- Regionale Maßnahme 2025: Der Kanarische Gesundheitsdienst hat 2025 eine neue Anweisung erlassen, die bestimmten Ausländern ohne rechtmäßigen Aufenthalt vorübergehend Zugang zur medizinischen Versorgung gewährt. Dadurch sollen Versorgungslücken während laufender Aufenthaltsverfahren vermieden werden.
4) Praktische Schritte (Checkliste)
- Bestimmen Sie den passenden Rechtsweg: EU-Regelung, allgemeines Verfahren oder Familienangehöriger eines spanischen Staatsbürgers (neu 2025). Dies bestimmt die erforderlichen Unterlagen und Gebühren.
- Nachweis des familiären Bandes: Heirats- oder Partnerschaftsurkunde (legalisiert/apostilliert und ggf. übersetzt).
- Nachweis finanzieller Mittel: Rentenbescheide, Ersparnisse; im allgemeinen Verfahren müssen die IPREM-Grenzwerte erfüllt werden.
- Krankenversicherung: Wenn möglich, Registrierung des S1; andernfalls gültige private Police oder Prüfung des öffentlichen Versicherungsschutzes über den SCS.
- Wohnsitzanmeldung (Empadronamiento): im zuständigen Rathaus auf Teneriffa.
- Termine vereinbaren: frühzeitig bei der Ausländerbehörde (Santa Cruz de Tenerife) für Anträge und bei der Policía Nacional für TIE und Fingerabdrücke, da die Nachfrage seit der Reform deutlich gestiegen ist.
5) Häufige Fragen
- Welche Altersgrenzen gelten für abhängige Kinder und wie wird die „erweiterte Familie“ behandelt? Die Reform hat einige Kategorien für abhängige Kinder und erweiterte Familienangehörige erweitert. Es ist ratsam, bei der Ausländerbehörde in Santa Cruz nachzufragen, wie diese Regelung in der Praxis angewendet wird.
- Bearbeitungszeiten und Entscheidungen. Die Verfahren haben nun klarere Fristen und standardisierte Bescheide. Überprüfen Sie stets Ihre Eingangsbestätigung und verfolgen Sie die Benachrichtigungen zu Ihrem Antrag.
- Kann der Ehepartner den Antrag in Spanien stellen oder muss er im Herkunftsland bleiben? Das hängt vom gewählten Verfahren (EU, allgemein oder Familienangehöriger eines Spaniers) und vom aktuellen Aufenthaltsstatus ab.
6) Wie wir Ihnen auf Teneriffa helfen können (und warum das jetzt wichtig ist)
- Wir analysieren Ihre Situation und wählen den passenden Rechtsweg (EU, britisch, Drittstaat, Familienangehöriger eines Spaniers).
- Wir koordinieren die Krankenversicherung (S1, SCS, Convenio Especial oder private Police).
- Wir kümmern uns um alle Unterlagen, Übersetzungen, Gebühren und Termine bei Ausländerbehörde und Polizei.
- Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, bis Ihre Familie die legale Aufenthaltserlaubnis in Spanien erhält.
Fazit: Mit der Ausländerrechtsverordnung 2025 wurden die Verfahren zur Familienzusammenführung klarer und einheitlicher gestaltet. Auf Teneriffa ist eine sorgfältige Planung – insbesondere hinsichtlich Gesundheitsversorgung, Dokumentation und Anmeldung – der Schlüssel, um den Prozess reibungslos und ohne Stress zu durchlaufen.
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