Modell 210-Erklärung: Was Sie als Nichtansässiger beim Kauf einer Immobilie auf Teneriffa wissen müssen

Sep. 20, 2024 | Ausländer | 0 Kommentare

Wenn ein Ausländer eine Immobilie auf Teneriffa kauft, wird oft übersehen, dass man eine Steuererklärung abgeben muss, auch wenn man auf der Insel nicht steuerlich ansässig ist. Viele Käufer glauben fälschlicherweise, dass sie, da sie nicht dauerhaft auf Teneriffa leben, keiner Steuerpflicht unterliegen. Die Realität ist jedoch, dass der Erwerb einer Immobilie bestimmte steuerliche Verpflichtungen mit sich bringt, wobei eine der wichtigsten die Erklärung mit dem Modell 210 ist.

Was ist das Modell 210?

Das Modell 210 ist die Steuererklärung für die Einkommensteuer von Nichtansässigen (IRNR). Diese Steuer gilt für alle Personen, die, obwohl sie in Spanien nicht steuerlich ansässig sind, Einkommen erzielen oder Eigentum auf der Insel besitzen. Daher müssen Sie, wenn Sie eine Immobilie auf Teneriffa kaufen und nicht ansässig sind, diese Erklärung jährlich abgeben, selbst wenn Sie kein Einkommen aus der Immobilie erzielen.

Steuerliche Verpflichtungen nach dem Kauf einer Immobilie auf Teneriffa

Wenn Sie als Nichtansässiger eine Immobilie auf Teneriffa erwerben, haben Sie zwei steuerliche Verpflichtungen:

  1. Lokale Steuern: Unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus sind Sie verpflichtet, die städtische Abgabe oder Grundsteuer (IBI) zu zahlen. Diese Steuer ist lokal und wird an die Gemeinde gezahlt, in der sich die Immobilie befindet. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Katasterwerts der Immobilie und variiert je nach Standort und Eigenschaften der Immobilie.
  2. Staatliche Steuern: Modell 210: Auf staatlicher Ebene sind Nichtansässige verpflichtet, das Modell 210 einzureichen. Diese Steuer gilt in zwei Fällen:
    • Wenn die Immobilie nicht vermietet ist: Wenn die Immobilie leer steht oder nur von Ihnen und Ihrer Familie für Urlaubszwecke genutzt wird, müssen Sie eine „fiktive Miete“ versteuern. Diese wird berechnet, indem ein Prozentsatz (normalerweise 1,1 % oder 2 %, je nach Katasterwert) auf den Katasterwert der Immobilie angewendet wird, worauf der entsprechende Steuersatz erhoben wird. Für Einwohner von EU-Ländern, Norwegen und Island beträgt der Satz 19 %. Für andere Nichtansässige kann er bis zu 24 % betragen.
    • Wenn die Immobilie vermietet ist: Wenn Sie die Immobilie vermieten, müssen Sie ebenfalls das Modell 210 verwenden, um die aus der Vermietung erzielten Einkünfte zu deklarieren. In diesem Fall müssen Sie 19 % (für EU-Ansässige) oder 24 % (für andere Nichtansässige) auf die erzielten Einkünfte zahlen, abzüglich der mit der Vermietung verbundenen Ausgaben, wie Reparaturen, Instandhaltung oder Verwaltungskosten.

Häufigkeit der Einreichung des Modells 210

  • Nicht vermietete Immobilie: In diesem Fall wird die Steuererklärung jährlich eingereicht, mit einer Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Wenn Sie die Immobilie also 2023 gekauft haben, haben Sie bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, die entsprechende Erklärung abzugeben.
  • Vermietete Immobilie: Wenn die Immobilie vermietet wurde, müssen Sie das Modell 210 vierteljährlich einreichen. In jedem Quartal müssen Sie die in diesem Zeitraum erzielten Einkünfte abzüglich der anrechenbaren Ausgaben versteuern.

Welche Ausgaben sind im Falle einer Vermietung absetzbar?

Wenn Sie Ihre Immobilie auf Teneriffa vermieten, ist es wichtig zu wissen, dass Sie bestimmte Ausgaben, die mit der Vermietung verbunden sind, absetzen können, um die Steuerbemessungsgrundlage zu reduzieren. Dazu gehören:

  • Instandhaltungs- und Reparaturkosten.
  • Verwaltungskosten oder Honorare für die Immobilienverwaltung.
  • Hausversicherungen.
  • Hypothekenzinsen, falls vorhanden.

Denken Sie daran, dass Sie zur Absetzung dieser Ausgaben Rechnungen und Belege für jede Ausgabe vorlegen müssen.

Konsequenzen der Nichtabgabe des Modells 210

Die Nichtabgabe dieses Modells kann zu Strafen und Zuschlägen seitens der spanischen Steuerbehörde führen. Wenn Sie eine Immobilie auf Teneriffa besitzen und nicht auf der Insel ansässig sind, ist es von entscheidender Bedeutung, diese steuerliche Verpflichtung zu erfüllen, um nicht nur mögliche Geldstrafen zu vermeiden, sondern auch mit den lokalen und staatlichen Steuerbehörden auf dem Laufenden zu bleiben.

Der Kauf einer Immobilie auf Teneriffa als Nichtansässiger beinhaltet mehr als nur den Erwerb eines Vermögenswertes. Er bringt auch eine Reihe von steuerlichen Verpflichtungen mit sich, wobei das Modell 210 eine der wichtigsten ist. Auch wenn der Prozess kompliziert erscheinen mag, können Sie mit der richtigen Beratung alle steuerlichen Verpflichtungen effizient erfüllen und Strafen vermeiden.

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