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Wenn Sie bereits als Rentner auf Teneriffa wohnen und möchten, dass Ihr Ehepartner zu Ihnen zieht, hängt das Verfahren von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Aufenthaltstitel ab. In der Praxis gibt es zwei Wege:
- EU-Regelung (wenn Sie Staatsbürger der EU/des EWR/der Schweiz sind oder als Brite unter das Austrittsabkommen mit „Artikel-50-TIE“ fallen).
- Allgemeine Regelung (wenn Sie Drittstaatsangehöriger sind, z. B. Brite nach dem Brexit oder aus einem anderen Drittstaat, mit nicht erwerbstätigem Aufenthalt, Daueraufenthalt usw.).
Im Folgenden finden Sie die Voraussetzungen, Unterlagen, Fristen sowie Hinweise zu Krankenversicherung und NIE/TIE für jede Variante.
Szenario A) Sie sind EU-/EWR-/Schweizer Bürger (oder Brite mit Artikel-50-TIE)
Welche Aufenthaltserlaubnis erhält Ihr Ehepartner?
- Wenn Ihr Ehepartner kein EU-Bürger ist: Er beantragt die Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers (TIE für Familienangehörige). Antrag bei Polizei/Ausländerbehörde mit dem Formular EX–19 und der Gebühr 790/012. Erste Gültigkeit: 5 Jahre.
- Wenn Ihr Ehepartner EU-Bürger ist: Er beantragt seine Anmeldebescheinigung der EU (grüne NIE), wenn er länger als 3 Monate bleibt. Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise.
Übliche Voraussetzungen für Familienangehörige von EU-Bürgern (bei Ehepartnern aus Drittstaaten)
- Eheurkunde oder eingetragene Partnerschaft (legalisiert/apostilliert und ggf. übersetzt).
- Ihre Situation in Spanien: Reisepass/Personalausweis und – falls EU-Bürger – Ihre Anmeldebescheinigung.
- Finanzielle Mittel und Krankenversicherung:
- Als Rentner können Sie ausreichende Mittel (Rente, Ersparnisse) und Krankenversicherungsschutz nachweisen.
- Wenn Sie eine Rente aus einem EU-Land (oder dem Vereinigten Königreich unter dem Austrittsabkommen) beziehen, können Sie das Formular S1 bei der Sozialversicherung registrieren. Oft kann auch Ihr Ehepartner als Mitversicherter aufgenommen werden.
- Bearbeitungszeit: bis zu 3 Monate. Gebühren: Formular 790, Code 012.
Hinweis Brexit: Wenn Sie Brite mit Artikel-50-TIE sind (Wohnsitz in Spanien vor dem 31.12.2020), behalten Ihre Familienangehörigen ein ähnliches Freizügigkeitsrecht und erhalten eine spezielle TIE (Formular EX–23), sofern die Bedingungen des Austrittsabkommens erfüllt sind.
Szenario B) Sie sind Drittstaatsangehöriger (z. B. mit nicht erwerbstätiger Aufenthaltserlaubnis oder Daueraufenthalt)
Hier gilt die Familienzusammenführung im allgemeinen Ausländerrecht.
Wann können Sie zusammenführen?
- Wenn Sie seit mindestens 1 Jahr rechtmäßig in Spanien leben und eine Verlängerung um mindestens 1 weiteres Jahr haben (oder bereits einen Daueraufenthalt/Daueraufenthalt-EU besitzen).
Wirtschaftliche Voraussetzungen (IPREM)
- Für 2 Familienmitglieder (Sie + Ehepartner) müssen Sie mindestens 150 % des monatlichen IPREM nachweisen.
- Für jedes weitere Mitglied zusätzlich +50 % des IPREM.
Weitere Voraussetzungen und Schritte
- Geeignete Wohnung (manchmal mit Wohnraumbericht).
- Krankenversicherung (öffentliche Krankenversicherung, S1 oder private Police) und keine Vorstrafen des Ehepartners.
- Sie stellen in Spanien den Antrag EX–02 (Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung). Nach Genehmigung beantragt Ihr Ehepartner das Visum beim spanischen Konsulat im Herkunftsland und beantragt nach der Einreise innerhalb von 1 Monat die TIE.
Fristen: Laut Gesetz gelten feste Fristen; in der Praxis dauert die Genehmigung meist bis zu 45 Tage, anschließend folgen Visum und TIE-Ausstellung.
NIE, TIE und Anmeldung: Was ist was?
- NIE: Ausländer-Identifikationsnummer. Sie erscheint auf Ihrer Anmeldebescheinigung (EU) oder TIE. Ihr Ehepartner erhält immer eine NIE.
- TIE: Plastikkarte für Drittstaatsangehörige, dokumentiert den Aufenthalt (Familienangehöriger EU oder Familienzusammenführung). Wird bei der Polizei mit Fingerabdrücken und Formular 790/012 beantragt.
- Einwohnermeldung (Empadronamiento): Empfehlenswert, sich sofort im Rathaus anzumelden (wichtig für Gesundheitsversorgung, lokale Verfahren, Wohnsitznachweis).
Krankenversicherung: So erhält Ihr Ehepartner Schutz auf den Kanaren
- Wenn Sie EU-/UK-Rentner mit übertragbarem Anspruch sind, registrieren Sie Ihr Formular S1 bei der Sozialversicherung (INSS) und erhalten Ihre Gesundheitskarte im Kanarischen Gesundheitsdienst.
- In vielen Fällen kann Ihr Ehepartner als Mitversicherter aufgenommen werden (abhängig von den Rentenregeln des Herkunftslandes).
- In vielen Fällen kann Ihr Ehepartner als Mitversicherter aufgenommen werden (abhängig von den Rentenregeln des Herkunftslandes).
- Wenn kein S1 vorliegt:
- EU-Regelung: meist wird eine private Krankenversicherung mit Deckung in Spanien verlangt.
- Allgemeine Regelung: der Ehepartner kann als Mitversicherter gelten oder den Convenio Especial (staatliche Krankenversicherung gegen Monatsbeitrag) abschließen.
Wo beantragen auf Teneriffa?
Ausländerbehörde – Santa Cruz de Tenerife
C/ La Marina, 20 – 38001, Santa Cruz de Tenerife.
Policía Nacional – Abteilung für Ausländer (TIE, Aufenthaltskarten für Familienangehörige, EU-Anmeldungen, Gebühren Formular 790/012).
Praktische Unterlagen (Basisliste)
Für den Ehepartner
- Gültiger Reisepass.
- Eheurkunde oder eingetragene Partnerschaft (legalisiert/apostilliert und ggf. vereidigte Übersetzung).
- Führungszeugnis (abhängig vom Konsulat).
Für Sie (Zusammenführender)
- Reisepass/Personalausweis und EU-Anmeldebescheinigung (oder gültige TIE bei Drittstaatsangehörigen).
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Rente, Kontoauszüge, Ersparnisse).
- Krankenversicherung: registriertes S1 oder gültige private Police.
Gebühren: bei der Polizei mit Formular 790/012 (für TIE/Anmeldungen). Für die Familienzusammenführung nach allgemeinem Recht: EX–02 und spezifische Gebühren.
Häufige Fragen
1) Wird eine „nicht eingetragene Lebensgemeinschaft“ anerkannt?
Für die EU-Regelung erkennt Spanien eingetragene Partnerschaften an, in einigen Fällen auch nachweislich stabile Beziehungen. Praktisch ist eine eingetragene Partnerschaft oder Ehe jedoch deutlich sicherer.
2) Wann kann mein Ehepartner nach Spanien einreisen?
- EU-Regelung (nicht-EU-Ehepartner): kann mit Visum (falls nach Staatsangehörigkeit erforderlich) einreisen und in Spanien die Familienkarte beantragen.
- Allgemeine Regelung: zunächst Genehmigung in Spanien (EX–02), dann Visum beim Konsulat, und nach der Einreise innerhalb 1 Monats die TIE.
3) Kann ich reisen, während meine TIE bearbeitet wird?
In bestimmten Fällen ist eine Rückkehrgenehmigung möglich, wenn die Verlängerung oder Ausstellung läuft; dies wird individuell geprüft.
4) Wie lange dauert das Verfahren?
- Die Aufenthaltskarte für Familienangehörige EU muss innerhalb von 3 Monaten entschieden werden.
- Familienzusammenführung allgemeines Recht folgt den gesetzlichen Fristen; in der Praxis meist bis zu 45 Tage für die Genehmigung, plus Visum und Fingerabdrucktermin.
Expertentipps zur Fehlervermeidung
- Beginnen Sie mit der Krankenversicherung: Wenn Sie Anspruch auf ein S1 haben, registrieren Sie es zuerst; so können Sie den Schutz für Ihren Ehepartner leichter nachweisen.
- Ausländische Dokumente: Prüfen Sie, ob eine Haager Apostille und eine vereidigte Übersetzung erforderlich sind.
- Einkommen klar nachweisen: Rentenbescheid, Kontoauszüge, Ersparnisse und ein einfaches Begleitschreiben; im allgemeinen Verfahren die IPREM-Grenzen korrekt berechnen (150 % für 2 Personen + 50 % pro weitere Person).
- Frühzeitig Termine buchen: für Ausländerbehörde und Polizei (Fingerabdrücke).
Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Fall?
Bei Asesoría Quintero bereiten wir den kompletten Antrag (EU-Regelung oder allgemeines Verfahren) vor, koordinieren S1/INSS, vereidigte Übersetzungen, Gebühren und Termine bei der Ausländerbehörde Santa Cruz de Tenerife und der Polizei. So zieht Ihr Ehepartner mit rechtlicher Sicherheit und Gelassenheit zu Ihnen nach Teneriffa.
Direkter Kontakt → Wir prüfen Ihre Situation (EU, Artikel-50-TIE, nicht erwerbstätig, Daueraufenthalt), listen die erforderlichen Unterlagen auf und geben Ihnen realistische Zeitpläne für jeden Schritt.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Wir prüfen stets die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Vorschriften und Verwaltungspraxis.
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